Für ÄrzteInnen

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Sie sind Arzt/Ärztin und sehen Ihre Fürsorge für Ihre Patienten in deren umfassender Aufklärung vor jeder Behandlung. Informierte Patienten sind Ihr Ziel. Sie erleben es als belastend, wenn Ihnen im Falle der Einsichtsunfähigkeit und Äußerungsunfähigkeit Ihres Patienten keine konkreten Wünsche bekannt sind und die Angehörigen sie auch nicht kennen oder sich widersprechen. Sie haben schon oft bedauert, dass nicht früh genug offen über mögliche Entscheidungen am Lebensende kommuniziert wurde. Sie möchten außer Blutbildern, Röntgenbildern etc auch das „Wertebild“ in die Anamnese Ihres Patienten/ Ihrer Patientin aufnehmen.

Sie möchten auf Wunsch Ihren Patienten und Patientinnen mit Rat und Tat bei der Erstellung einer Patientenverfügung zur Seite stehen. Zur Vorbereitung auf diese individuelle Arbeit mit Ihrem Patienten biete ich Ihnen meine Kooperation an, um Ihre Patienten rund um das Thema Patientenverfügung aufzuklären. In thematischer Abstimmung mit Ihnen biete ich Ihnen Seminareinheiten für von Ihnen ausgewählte Patientengruppen an.

Ihr Wartezimmer o.ä. ist geeignet für eine Präsentation mit Beamer, der von Ihnen gestellt wird (ggf. auszuleihen). Vorbereitete Seminareinheiten bringe ich mit meinem Laptop mit.

Ihre Patienten erwerben in meinen Seminaren ethisches, rechtliches und medizinisches Wissen, das für die Erstellung einer Patientenverfügung unerläßlich ist. Gerne werde ich durch Ihre Anwesenheit unterstützt. Begriffe und Zusammenhänge werden erläutert. Die Patienten erhalten Anstöße, und eine Auseinandersetzung mit diesem oft sehr tabuisierten Thema wird in Gang gesetzt. Ich empfehle den Patienten weiterführende Gespräche in der Familie, vor allem mit einer Vertrauensperson, die bevollmächtigt werden oder zum Betreuer vorgeschlagen werden könnte. Diese Person sollte einen genau so guten Wissensstand haben, damit Ihr Patient ihr Vertrauen schenken kann und Sie im Ernstfall als behandelnder Arzt den erstrebten „informed consent“ bekommen.

Mit Ihren so vorbereiteten Patienten können Sie dann deren Wunsch entsprechen und mit ihnen leicht eine Patientenverfügung erstellen. Ebenso ist es möglich, dass ich Sie in dieser Einzelfallarbeit unterstütze, sofern Sie dies wünschen.

 

Für Bevollmächtigte

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Sie wurden von einem lieben Menschen als Vertrauensperson ausgewählt und bevollmächtigt, seine/ihre Patientenverfügung umzusetzen. Angenommen, der Ernstfall ist eingetreten, denn eine aktuelle Äußerungsmöglichkeit zur anstehenden Behandlung oder die Einsichtsfähigkeit Ihres Vollmachtgebers ist nicht mehr gegeben. Das seit 1.9.2009 geltende Recht überträgt Ihnen nun die Rolle des Dialogpartners für den behandelnden Arzt, sowie die Rolle, entsprechend des Willens des/der Verfügenden zu entscheiden – entsprechend § 1901 b Absatz 1 BGB. Sie möchten sich auf ein Gespräch mit (u.U. weiteren) Angehörigen Ihres Vollmachtgebers vorbereiten – so wie der   § 1901 b  Absatz 2 BGB, der im Gesetz hinzugefügt wurde, es vorsieht. Möglicherweise stellen Sie sich dieses Gespräch konfliktreich vor.

Der schriftlich in einer Patientenverfügung antizipierte Wille muss nun von Ihnen durchgesetzt werden. Sie wünschen sich in dieser belastenden Situation einen Dialog, um die Lage zu klären und sich selbst zu stärken für die Kommunikation mit dem behandelnden Arzt- entsprechend § 1901 b  Absatz 1 BGB.
Gerade wenn es sich um einen nahe stehenden Menschen handelt, sind Sie möglicherweise emotional sehr aufgewühlt. Ich unterstütze Sie mit Gespräch und Wissensvermittlung dabei, die Lage zu klären und bereite mit Ihnen Ihre Kommunikation mit dem Arzt und den Angehörigen vor. Ich leite Sie an, die Dokumentation dieser Besprechungen zu planen. Gegebenenfalls stärke ich Ihnen im Sinne der vorgelegten Patientenverfügung den Rücken oder informiere Sie über rechtlich mögliche Schritte, um ihr Geltung zu verschaffen.

Sollten Konflikte mit den weiteren Angehörigen für Sie unlösbar scheinen, stelle ich mich als (nach den Richtlinien des Bunderverband für Mediation http://www.bmev.de/) ausgebildete Mediatorin zur Verfügung, um als unabhängige Dritte zu Ihrer Verständigung beizutragen.

 

Für BetreuerInnen

HPIM2667

Sie führen eine ehrenamtliche oder berufliche Betreuung und haben Kenntnis über eine Patientenverfügung Ihres Betreuten/ Ihrer Betreuten. Angenommen, der Ernstfall ist eingetreten, denn eine aktuelle Äußerungsmöglichkeit zur anstehenden Behandlung oder die Einsichtsfähigkeit Ihres Betreuten ist nicht mehr gegeben. Das seit 1.9.2009 geltende Recht überträgt Ihnen nun die Rolle des Dialogpartners für den behandelnden Arzt, sowie die Rolle, entsprechend des Willens des Verfügenden zu entscheiden – entsprechend § 1901 Absatz 1 BGB.
Der schriftlich in einer Patientenverfügung antizipierte Wille muss nun von Ihnen durchgesetzt werden. Sie wünschen sich in dieser belastenden Situation einen Dialog, um die Lage zu klären und sich selbst zu stärken für die Kommunikation mit dem behandelnden Arzt – entsprechend § 1901 b Absatz 1 BGB. Sie möchten sich inhaltlich und methodisch auf ein Gespräch mit Angehörigen Ihres Betreuten vorbereiten – entsprechend § 1901 b Absatz 2 BGB – und dessen Dokumentation planen.

Manchmal kann es vorkommen, dass der festgelegte Wille mit Ihren persönlichen Vorstellungen in Konflikt gerät und Sie wünschen sich dazu Gespräch und fachlichen Austausch. Ich unterstütze Sie gerne mit meiner Erfahrung aus 12 Jahren beruflicher rechtlicher Betreuung.

Sie haben bei Ihrem Betreuten keine Patientenverfügung gefunden, sind aber in der Rolle, für oder gegen eine vorgeschlagene Behandlung zu entscheiden als rechtlicher Stellvertreter. Ich unterstütze Sie durch Fragen und Dialog darin, den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu ermitteln, denn dieser Wille bindet Sie. Als Betreuer treffen Sie keine eigene Entscheidung, sondern eine Entscheidung im Sinne des Betroffenen – entsprechend § 1901 a Absatz 2 BGB.

Mein Angebot

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Im Raum Köln/Bonn/Aachen/Düsseldorf/Gummersbach (bergisches Land) biete ich:

  • Individuelle Gespräche mit Ihnen  oder gemeinsam mit dem Menschen, den Sie bevollmächtigen wollen, um Ihrer Patientenverfügung im Ernstfall Geltung zu verschaffen. Näheres dazu finden Sie hier
  • Seminare für kleine und große Gruppen
    für alle Erwachsenen, die Information zur Patientenverfügung suchen
    speziell für Bevollmächtigte oder ehrenamtliche BetreuerInnen
    speziell für Pflegende
    speziell für MitarbeiterInnen in Arztpraxen
  • Seminare in Ihrem Wohnzimmer für Sie und Interessierte aus Ihrem Freundeskreis
  • Seminare in Bildungseinrichtungen z.b. bei der Kaiserswerther Diakonie, siehe auch unter aktuelle Termine.

Darüber hinaus habe ich Angebote für BetreuerInnen, Bevollmächtigte und ÄrzteInnen.

Ziel der Veranstaltung ist die Wissensvermittlung zu den rechtlichen, medizinischen und ethischen Rahmenbedingungen für die Gestaltung einer Patientenverfügung.