Für BetreuerInnen

HPIM2667

Sie führen eine ehrenamtliche oder berufliche Betreuung und haben Kenntnis über eine Patientenverfügung Ihres Betreuten/ Ihrer Betreuten. Angenommen, der Ernstfall ist eingetreten, denn eine aktuelle Äußerungsmöglichkeit zur anstehenden Behandlung oder die Einsichtsfähigkeit Ihres Betreuten ist nicht mehr gegeben. Das seit 1.9.2009 geltende Recht überträgt Ihnen nun die Rolle des Dialogpartners für den behandelnden Arzt, sowie die Rolle, entsprechend des Willens des Verfügenden zu entscheiden – entsprechend § 1901 Absatz 1 BGB.
Der schriftlich in einer Patientenverfügung antizipierte Wille muss nun von Ihnen durchgesetzt werden. Sie wünschen sich in dieser belastenden Situation einen Dialog, um die Lage zu klären und sich selbst zu stärken für die Kommunikation mit dem behandelnden Arzt – entsprechend § 1901 b Absatz 1 BGB. Sie möchten sich inhaltlich und methodisch auf ein Gespräch mit Angehörigen Ihres Betreuten vorbereiten – entsprechend § 1901 b Absatz 2 BGB – und dessen Dokumentation planen.

Manchmal kann es vorkommen, dass der festgelegte Wille mit Ihren persönlichen Vorstellungen in Konflikt gerät und Sie wünschen sich dazu Gespräch und fachlichen Austausch. Ich unterstütze Sie gerne mit meiner Erfahrung aus 12 Jahren beruflicher rechtlicher Betreuung.

Sie haben bei Ihrem Betreuten keine Patientenverfügung gefunden, sind aber in der Rolle, für oder gegen eine vorgeschlagene Behandlung zu entscheiden als rechtlicher Stellvertreter. Ich unterstütze Sie durch Fragen und Dialog darin, den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu ermitteln, denn dieser Wille bindet Sie. Als Betreuer treffen Sie keine eigene Entscheidung, sondern eine Entscheidung im Sinne des Betroffenen – entsprechend § 1901 a Absatz 2 BGB.