Für Bevollmächtigte

HPIM2684

 

Sie wurden von einem lieben Menschen als Vertrauensperson ausgewählt und bevollmächtigt, seine/ihre Patientenverfügung umzusetzen. Angenommen, der Ernstfall ist eingetreten, denn eine aktuelle Äußerungsmöglichkeit zur anstehenden Behandlung oder die Einsichtsfähigkeit Ihres Vollmachtgebers ist nicht mehr gegeben. Das seit 1.9.2009 geltende Recht überträgt Ihnen nun die Rolle des Dialogpartners für den behandelnden Arzt, sowie die Rolle, entsprechend des Willens des/der Verfügenden zu entscheiden – entsprechend § 1901 b Absatz 1 BGB. Sie möchten sich auf ein Gespräch mit (u.U. weiteren) Angehörigen Ihres Vollmachtgebers vorbereiten – so wie der   § 1901 b  Absatz 2 BGB, der im Gesetz hinzugefügt wurde, es vorsieht. Möglicherweise stellen Sie sich dieses Gespräch konfliktreich vor.

Der schriftlich in einer Patientenverfügung antizipierte Wille muss nun von Ihnen durchgesetzt werden. Sie wünschen sich in dieser belastenden Situation einen Dialog, um die Lage zu klären und sich selbst zu stärken für die Kommunikation mit dem behandelnden Arzt- entsprechend § 1901 b  Absatz 1 BGB.
Gerade wenn es sich um einen nahe stehenden Menschen handelt, sind Sie möglicherweise emotional sehr aufgewühlt. Ich unterstütze Sie mit Gespräch und Wissensvermittlung dabei, die Lage zu klären und bereite mit Ihnen Ihre Kommunikation mit dem Arzt und den Angehörigen vor. Ich leite Sie an, die Dokumentation dieser Besprechungen zu planen. Gegebenenfalls stärke ich Ihnen im Sinne der vorgelegten Patientenverfügung den Rücken oder informiere Sie über rechtlich mögliche Schritte, um ihr Geltung zu verschaffen.

Sollten Konflikte mit den weiteren Angehörigen für Sie unlösbar scheinen, stelle ich mich als (nach den Richtlinien des Bunderverband für Mediation http://www.bmev.de/) ausgebildete Mediatorin zur Verfügung, um als unabhängige Dritte zu Ihrer Verständigung beizutragen.